Die Verwaltung des Budo-Club Malsch e.V. lädt alle Mitglieder herzlich zur Generalversammlung am Freitag, den 12. November 2021, 19:30 Uhr, in der Sportgaststätte des FV Malsch „Ja-Mas“ (Nebenraum), Dieter-Süss-Str. 35, 76316 Malsch ein.
Bitte beachten Sie, dass diese Generalversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist (gemäß unserer Satzung §9 Abs.4, nachdem die Generalversammlung am 14.10.2021 beschlussunfähig war).
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Wahl eines Protokollführers
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Bericht des 1. Vorstandes
6. Bericht des Kassenwartes
7. Bericht des Jugendleiters
8. Aussprache über die Berichte
9. Bericht der Kassenprüfer
10. Entlastung der Verwaltung
11. Wahl eines Wahlleiters
12. Neuwahlen der Verwaltung und Nominierung der Kassenprüfer
a) Neuwahl des 1. Vorstandes
b) Neuwahl des 2. Vorstandes
c) Neuwahl des Kassenwarts
d) Neuwahl des Schriftführers
e) Neuwahl des Jugendleiters
f) Neuwahl des Pressewarts
g) Neuwahl der Beisitzenden
h) Nominierung der Kassenprüfer
13. Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge
14. Beschlussfassung über Satzungsänderung §5 Abs.2: Beschlussfähigkeit der Generalversammlung
15. Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Anträge
16. Verschiedenes
17. Schlusswort des 1. Vorstandes
Anträge können bis zum 12. November 2021 vor Beginn der Versammlung beim 1. Vorstand (Karl-Ludwig-Riehle-Str. 9, 76316 Malsch) eingereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass bei dieser Veranstaltung die Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung einzuhalten sind. Bitte beachten Sie die das Hygienekonzept vor Ort. Personen über 6 Jahren, bringen bitte Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (negativer Corona-Antigen-Schnelltest in Basisstufe bzw. PCR-Test in Warnstufe) mit, bei Schülern genügt der Schülerausweis. Bitte denken Sie weiterhin an Ihre medizinische Maske. Halten Sie möglichst Abstand und achten auf eine ausreichende Handhygiene. Mitglieder, welche coronatypische Symptome aufweisen oder vor Kurzem Kontakt mit einer nachweislich mit Corona infizierten Person hatten, werden gebeten nicht an der Versammlung teilzunehmen.
Die Möglichkeit einer schriftlichen Stimmabgabe ist vorab mit dem 1. Vorstand abzuklären.