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Liebe Kinder und aktive Judoka,
am 16. Juli 2022 ab 14 Uhr lädt der Budo-Club Malsch gemeinsam mit der Abteilung Rheinstetten-Mörsch des Budo-Club Karlsruhe zum Ufgau–Randori in die Turnhalle der Hans-Thoma-Schule Malsch ein (Anfahrt Adolf-Bechler-Str. 11, 76316 Malsch).
Die Kinder werden passend nach Gewicht und Gürtelgrad in Gruppen eingeteilt.
Modus: Je nach Teilnehmeranzahl Pool jeder gegen jeden oder Doppel KO-System.
Kämpfen dürfen alle aktiven Judoka der beiden ausrichtenden Vereine. Für Judoka mit weißem Gürtel wird es eine extra Gruppe geben – sodass auch diese Kämpfer*innen Erfahrung sammeln können. Bei entsprechenden Meldungen wird auch eine Gruppe ü 20, ü 30 und Jungsenioren angeboten.
Bitte beachten: Passender Judoanzug, kein Schmuck, Haare zusammengebunden, geflochten oder Dutt – keine Haargummis mit Metall – als Getränk bitte nur Wasser.
Kuchenspenden werden erbeten. Die Eltern sind herzlich zum Zuschauen eingeladen. Anmeldezettel erhaltet ihr im Training von eurem Trainer.

Die Corona-Verordnung Sport des Landes wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Jegliche Einschränkungen wie die Test- und Maskenpflicht entfallen auch bei uns. Dennoch weiterhin bitte nur gesund kommen und auf allgemeine Hygiene achten. Im Eingangsbereich untereinander einen Abstand von 1,5 m zu halten und eine medizinische Maske zu tragen wird nach Corona-VO empfohlen. Selbstverständlich belüften wir die Halle weiterhin regelmäßig.
Bleibt gesund!

Werte Judo-, Karateka, Eltern und Interessierte,

wir dürfen Sie wieder alle bei uns willkommen heißen! Ab sofort (23.02.2022) gilt die Warnstufe und somit gemäß Corona-VO 3G (Geimpft, Genesen oder tagesaktuell Getestet). Wichtig: Wir gehen zum Schutz aller ein wenig darüber hinaus und bitten alle Teilnehmende sich vor dem Training schnelltesten zu lassen – egal ob Geimpft, Genesen oder nicht. Der Nachweis über den negativen tagesaktuellen Corona-Antigen-Schnelltest (alternativ PCR-Test gilt 48 Std.) ist dem Trainer vor jedem Training unaufgefordert vorzuzeigen. Erkundigt euch bei eurem Trainer, ob ein Test unter Aufsicht vor Ort, bis 15 min vor Traingsbeginn, möglich ist oder eine zertifizierte Teststelle (Bürgertest) aufzusuchen ist. Von der Testpflicht ausgenommen sind auschließlich Schüler/innen unter 18 Jahren, sofern diese regelmäßig in der Schule getestet werden, und Vorschulkinder unter 7 Jahren. Der Status ist glaubhaft zu machen.

Unser ausgehängtes (fortlaufend aktualisiertes) Hygienekonzept ist weiter strikt einzuhalten. Folgend ein paar wichtige Regeln:
Kommt nur gesund und achtet auf eure Hygiene (z.B. am Eingang Hände desinfizieren). Testpflicht siehe oben. Beachtet die abseits des Sportbetriebs geltende FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren (bei Minderjährigen genügt eine medizinische Maske) und Abstandsempfehlung von 1,5 m. Während dem Training ist Kontakt erlaubt und die Maske darf abgenommen werden. Auf Anweisungen Trainer achten. Die Halle wird regelmäßig durchlüftet und die Matten regelmäßig gereinigt. Reduziert den Aufenthalt in Umkleide und Foyer auf ein Minimum (die Duschen sind geschlossen), auf Zuschauen sollte verzichtet werden. Optional kann die eigene Teilnahme am Training über die Corona-Warn-App dokumentiert werden. Grundsätzlich findet die aktuell gültige Corona-Verordung unmittelbar Anwendung.

Geehrte Judo-, Karatekas und Eltern,
ab sofort (09.02.2022) müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden. Die analoge Erfassung durch die Trainer entfällt. Auf freiwilliger Basis sollte eine digitale Erfassung per Corona-Warn-App in der Regel weiterhin möglich sein.
Beachtet die abseits des Sportbetriebs geltende FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren, bei Minderjährigen genügt eine medizinische Maske. Während dem Training darf die Maske abgenommen werden.
Für die Teilnahme am Training haben über 18 Jährige neben dem Impf-/Genesennachweis zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test unaufgefordert dem Trainer vorzulegen (2G plus). Nur in Ausnahmefällen ist (15 min vor Trainingsbeginn) ein Test vor Ort unter Aufsicht möglich. Schüler-/innen unter 18 Jahren, sofern diese regelmäßig in der Schule getestet werden, und Vorschulkinder sind (von 2G als auch der Testpflicht) ausgenommen.
Es gilt das ausgehängte Hygienekonzept!

Werte Judo- und Karatekas,
für die Teilnahme am Training ist ab sofort (29.11.2021) neben dem Impf-/Genesenennachweis zusätzlich ein tagesaktueller Corona-Antigen-Schnelltest vorzuzeigen (alternativ PCR-Test, gilt 48 Std.) – zum Schutz unserer Mitglieder und deren Umfeld gilt bei uns 2G plus! Davon ausgenommen sind Schüler (m/w/d) unter 18 Jahren, sofern diese regelmäßig in der Schule getestet werden, und Vorschulkinder unter 7 Jahren.
Erkundigt euch bei eurem Trainer, ob ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort möglich ist oder eine zertifizierte Teststelle (Bürgertest) aufzusuchen ist.
Die jeweiligen Nachweise sind beim Trainer, welcher auch die Kontaktdaten dokumentiert, unaufgefordert vorzuzeigen. Die Hygiene- und Verhaltensregeln gelten unverändert fort und sind strikt einzuhalten.
Als Impfnachweis gilt das Impfzertifikat mit dem maschinenauslesbaren QR-Code (als Ausdruck oder alternativ in Corona-Warn-App/CovPass-App) zusammen mit einem Ausweisdokument, der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus. Der Schülerstatus ist beispielsweise über den Schülerausweis nachzuweisen.