Liebe Kinder und aktive Judoka,
am 16. Juli 2022 ab 14 Uhr lädt der Budo-Club Malsch gemeinsam mit der Abteilung Rheinstetten-Mörsch des Budo-Club Karlsruhe zum Ufgau–Randori in die Turnhalle der Hans-Thoma-Schule Malsch ein (Anfahrt Adolf-Bechler-Str. 11, 76316 Malsch).
Die Kinder werden passend nach Gewicht und Gürtelgrad in Gruppen eingeteilt.
Modus: Je nach Teilnehmeranzahl Pool jeder gegen jeden oder Doppel KO-System.
Kämpfen dürfen alle aktiven Judoka der beiden ausrichtenden Vereine. Für Judoka mit weißem Gürtel wird es eine extra Gruppe geben – sodass auch diese Kämpfer*innen Erfahrung sammeln können. Bei entsprechenden Meldungen wird auch eine Gruppe ü 20, ü 30 und Jungsenioren angeboten.
Bitte beachten: Passender Judoanzug, kein Schmuck, Haare zusammengebunden, geflochten oder Dutt – keine Haargummis mit Metall – als Getränk bitte nur Wasser.
Kuchenspenden werden erbeten. Die Eltern sind herzlich zum Zuschauen eingeladen. Anmeldezettel erhaltet ihr im Training von eurem Trainer.

Da wir für das Schülertraining am Dienstag kein Trainer gefunden wurde, dürfen Schüler ab weiss-gelb ab sofort als zweites Training beim Erwachsenentraining Montags ab 18:30 teilnehmen, bis ein zweiter Schülertrainer gefunden wird.

Am 30.4. fanden in Karsruhe die offenen badischen Meisterschaften U11 statt. Für den BC Malsch startete Ludwig Fischer zu seinem ersten offiziellen Turnier. Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die Kämpfe recht kurzfristig und ohne vorgeschaltete Kreis- und Bezirksmeisterschaften statt. Erfreulicherweise war das Turnier trotzdem gut besucht.

Sein erster Kampf endete ohne Wertungen, die Kampfrichter liessen einen leichten Vorteil für seinen Gegner gelten und Ludwig verlor den Kampf deshalb. Den zweiten dominierte er eindeutig, den dritten trat sein Gegner verletzungsbedingt nicht an.

Am Ende erreichte unser Kämpfer so den 2. Platz und wurde stolzer Badischer Vizemeister!

Die Corona-Verordnung Sport des Landes wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Jegliche Einschränkungen wie die Test- und Maskenpflicht entfallen auch bei uns. Dennoch weiterhin bitte nur gesund kommen und auf allgemeine Hygiene achten. Im Eingangsbereich untereinander einen Abstand von 1,5 m zu halten und eine medizinische Maske zu tragen wird nach Corona-VO empfohlen. Selbstverständlich belüften wir die Halle weiterhin regelmäßig.
Bleibt gesund!

Werte Judo-, Karateka, Eltern und Interessierte,

wir dürfen Sie wieder alle bei uns willkommen heißen! Ab sofort (23.02.2022) gilt die Warnstufe und somit gemäß Corona-VO 3G (Geimpft, Genesen oder tagesaktuell Getestet). Wichtig: Wir gehen zum Schutz aller ein wenig darüber hinaus und bitten alle Teilnehmende sich vor dem Training schnelltesten zu lassen – egal ob Geimpft, Genesen oder nicht. Der Nachweis über den negativen tagesaktuellen Corona-Antigen-Schnelltest (alternativ PCR-Test gilt 48 Std.) ist dem Trainer vor jedem Training unaufgefordert vorzuzeigen. Erkundigt euch bei eurem Trainer, ob ein Test unter Aufsicht vor Ort, bis 15 min vor Traingsbeginn, möglich ist oder eine zertifizierte Teststelle (Bürgertest) aufzusuchen ist. Von der Testpflicht ausgenommen sind auschließlich Schüler/innen unter 18 Jahren, sofern diese regelmäßig in der Schule getestet werden, und Vorschulkinder unter 7 Jahren. Der Status ist glaubhaft zu machen.

Unser ausgehängtes (fortlaufend aktualisiertes) Hygienekonzept ist weiter strikt einzuhalten. Folgend ein paar wichtige Regeln:
Kommt nur gesund und achtet auf eure Hygiene (z.B. am Eingang Hände desinfizieren). Testpflicht siehe oben. Beachtet die abseits des Sportbetriebs geltende FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren (bei Minderjährigen genügt eine medizinische Maske) und Abstandsempfehlung von 1,5 m. Während dem Training ist Kontakt erlaubt und die Maske darf abgenommen werden. Auf Anweisungen Trainer achten. Die Halle wird regelmäßig durchlüftet und die Matten regelmäßig gereinigt. Reduziert den Aufenthalt in Umkleide und Foyer auf ein Minimum (die Duschen sind geschlossen), auf Zuschauen sollte verzichtet werden. Optional kann die eigene Teilnahme am Training über die Corona-Warn-App dokumentiert werden. Grundsätzlich findet die aktuell gültige Corona-Verordung unmittelbar Anwendung.