Die Corona-Verordnung Sport des Landes wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Jegliche Einschränkungen wie die Test- und Maskenpflicht entfallen auch bei uns. Dennoch weiterhin bitte nur gesund kommen und auf allgemeine Hygiene achten. Im Eingangsbereich untereinander einen Abstand von 1,5 m zu halten und eine medizinische Maske zu tragen wird nach Corona-VO empfohlen. Selbstverständlich belüften wir die Halle weiterhin regelmäßig.
Bleibt gesund!

Werte Judo-, Karateka, Eltern und Interessierte,

wir dürfen Sie wieder alle bei uns willkommen heißen! Ab sofort (23.02.2022) gilt die Warnstufe und somit gemäß Corona-VO 3G (Geimpft, Genesen oder tagesaktuell Getestet). Wichtig: Wir gehen zum Schutz aller ein wenig darüber hinaus und bitten alle Teilnehmende sich vor dem Training schnelltesten zu lassen – egal ob Geimpft, Genesen oder nicht. Der Nachweis über den negativen tagesaktuellen Corona-Antigen-Schnelltest (alternativ PCR-Test gilt 48 Std.) ist dem Trainer vor jedem Training unaufgefordert vorzuzeigen. Erkundigt euch bei eurem Trainer, ob ein Test unter Aufsicht vor Ort, bis 15 min vor Traingsbeginn, möglich ist oder eine zertifizierte Teststelle (Bürgertest) aufzusuchen ist. Von der Testpflicht ausgenommen sind auschließlich Schüler/innen unter 18 Jahren, sofern diese regelmäßig in der Schule getestet werden, und Vorschulkinder unter 7 Jahren. Der Status ist glaubhaft zu machen.

Unser ausgehängtes (fortlaufend aktualisiertes) Hygienekonzept ist weiter strikt einzuhalten. Folgend ein paar wichtige Regeln:
Kommt nur gesund und achtet auf eure Hygiene (z.B. am Eingang Hände desinfizieren). Testpflicht siehe oben. Beachtet die abseits des Sportbetriebs geltende FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren (bei Minderjährigen genügt eine medizinische Maske) und Abstandsempfehlung von 1,5 m. Während dem Training ist Kontakt erlaubt und die Maske darf abgenommen werden. Auf Anweisungen Trainer achten. Die Halle wird regelmäßig durchlüftet und die Matten regelmäßig gereinigt. Reduziert den Aufenthalt in Umkleide und Foyer auf ein Minimum (die Duschen sind geschlossen), auf Zuschauen sollte verzichtet werden. Optional kann die eigene Teilnahme am Training über die Corona-Warn-App dokumentiert werden. Grundsätzlich findet die aktuell gültige Corona-Verordung unmittelbar Anwendung.

Geehrte Judo-, Karatekas und Eltern,
ab sofort (09.02.2022) müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden. Die analoge Erfassung durch die Trainer entfällt. Auf freiwilliger Basis sollte eine digitale Erfassung per Corona-Warn-App in der Regel weiterhin möglich sein.
Beachtet die abseits des Sportbetriebs geltende FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren, bei Minderjährigen genügt eine medizinische Maske. Während dem Training darf die Maske abgenommen werden.
Für die Teilnahme am Training haben über 18 Jährige neben dem Impf-/Genesennachweis zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test unaufgefordert dem Trainer vorzulegen (2G plus). Nur in Ausnahmefällen ist (15 min vor Trainingsbeginn) ein Test vor Ort unter Aufsicht möglich. Schüler-/innen unter 18 Jahren, sofern diese regelmäßig in der Schule getestet werden, und Vorschulkinder sind (von 2G als auch der Testpflicht) ausgenommen.
Es gilt das ausgehängte Hygienekonzept!

Werte Judo- und Karatekas,
für die Teilnahme am Training ist ab sofort (29.11.2021) neben dem Impf-/Genesenennachweis zusätzlich ein tagesaktueller Corona-Antigen-Schnelltest vorzuzeigen (alternativ PCR-Test, gilt 48 Std.) – zum Schutz unserer Mitglieder und deren Umfeld gilt bei uns 2G plus! Davon ausgenommen sind Schüler (m/w/d) unter 18 Jahren, sofern diese regelmäßig in der Schule getestet werden, und Vorschulkinder unter 7 Jahren.
Erkundigt euch bei eurem Trainer, ob ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort möglich ist oder eine zertifizierte Teststelle (Bürgertest) aufzusuchen ist.
Die jeweiligen Nachweise sind beim Trainer, welcher auch die Kontaktdaten dokumentiert, unaufgefordert vorzuzeigen. Die Hygiene- und Verhaltensregeln gelten unverändert fort und sind strikt einzuhalten.
Als Impfnachweis gilt das Impfzertifikat mit dem maschinenauslesbaren QR-Code (als Ausdruck oder alternativ in Corona-Warn-App/CovPass-App) zusammen mit einem Ausweisdokument, der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus. Der Schülerstatus ist beispielsweise über den Schülerausweis nachzuweisen.

Die Verwaltung des Budo-Club Malsch e.V. lädt alle Mitglieder herzlich zur Generalversammlung am Freitag, den 12. November 2021, 19:30 Uhr, in der Sportgaststätte des FV Malsch „Ja-Mas“ (Nebenraum), Dieter-Süss-Str. 35, 76316 Malsch ein.
Bitte beachten Sie, dass diese Generalversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist (gemäß unserer Satzung §9 Abs.4, nachdem die Generalversammlung am 14.10.2021 beschlussunfähig war).

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Wahl eines Protokollführers
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Bericht des 1. Vorstandes
6. Bericht des Kassenwartes
7. Bericht des Jugendleiters
8. Aussprache über die Berichte
9. Bericht der Kassenprüfer
10. Entlastung der Verwaltung
11. Wahl eines Wahlleiters
12. Neuwahlen der Verwaltung und Nominierung der Kassenprüfer
a) Neuwahl des 1. Vorstandes
b) Neuwahl des 2. Vorstandes
c) Neuwahl des Kassenwarts
d) Neuwahl des Schriftführers
e) Neuwahl des Jugendleiters
f) Neuwahl des Pressewarts
g) Neuwahl der Beisitzenden
h) Nominierung der Kassenprüfer
13. Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge
14. Beschlussfassung über Satzungsänderung §5 Abs.2: Beschlussfähigkeit der Generalversammlung
15. Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Anträge
16. Verschiedenes
17. Schlusswort des 1. Vorstandes

Anträge können bis zum 12. November 2021 vor Beginn der Versammlung beim 1. Vorstand (Karl-Ludwig-Riehle-Str. 9, 76316 Malsch) eingereicht werden.

Wir weisen darauf hin, dass bei dieser Veranstaltung die Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung einzuhalten sind. Bitte beachten Sie die das Hygienekonzept vor Ort. Personen über 6 Jahren, bringen bitte Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (negativer Corona-Antigen-Schnelltest in Basisstufe bzw. PCR-Test in Warnstufe) mit, bei Schülern genügt der Schülerausweis. Bitte denken Sie weiterhin an Ihre medizinische Maske. Halten Sie möglichst Abstand und achten auf eine ausreichende Handhygiene. Mitglieder, welche coronatypische Symptome aufweisen oder vor Kurzem Kontakt mit einer nachweislich mit Corona infizierten Person hatten, werden gebeten nicht an der Versammlung teilzunehmen.
Die Möglichkeit einer schriftlichen Stimmabgabe ist vorab mit dem 1. Vorstand abzuklären.