Werte Judo- und Karatekas,
für die Teilnahme am Training ist ab sofort (29.11.2021) neben dem Impf-/Genesenennachweis zusätzlich ein tagesaktueller Corona-Antigen-Schnelltest vorzuzeigen (alternativ PCR-Test, gilt 48 Std.) – zum Schutz unserer Mitglieder und deren Umfeld gilt bei uns 2G plus! Davon ausgenommen sind Schüler (m/w/d) unter 18 Jahren, sofern diese regelmäßig in der Schule getestet werden, und Vorschulkinder unter 7 Jahren.
Erkundigt euch bei eurem Trainer, ob ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort möglich ist oder eine zertifizierte Teststelle (Bürgertest) aufzusuchen ist.
Die jeweiligen Nachweise sind beim Trainer, welcher auch die Kontaktdaten dokumentiert, unaufgefordert vorzuzeigen. Die Hygiene- und Verhaltensregeln gelten unverändert fort und sind strikt einzuhalten.
Als Impfnachweis gilt das Impfzertifikat mit dem maschinenauslesbaren QR-Code (als Ausdruck oder alternativ in Corona-Warn-App/CovPass-App) zusammen mit einem Ausweisdokument, der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus. Der Schülerstatus ist beispielsweise über den Schülerausweis nachzuweisen.