Dokumentationspflicht entfallen

Geehrte Judo-, Karatekas und Eltern,
ab sofort (09.02.2022) müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden. Die analoge Erfassung durch die Trainer entfällt. Auf freiwilliger Basis sollte eine digitale Erfassung per Corona-Warn-App in der Regel weiterhin möglich sein.
Beachtet die abseits des Sportbetriebs geltende FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren, bei Minderjährigen genügt eine medizinische Maske. Während dem Training darf die Maske abgenommen werden.
Für die Teilnahme am Training haben über 18 Jährige neben dem Impf-/Genesennachweis zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test unaufgefordert dem Trainer vorzulegen (2G plus). Nur in Ausnahmefällen ist (15 min vor Trainingsbeginn) ein Test vor Ort unter Aufsicht möglich. Schüler-/innen unter 18 Jahren, sofern diese regelmäßig in der Schule getestet werden, und Vorschulkinder sind (von 2G als auch der Testpflicht) ausgenommen.
Es gilt das ausgehängte Hygienekonzept!